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Rürup Rente kündigen

Holen Sie sich Ihre Versicherungsbeiträge zurück. Wer bei der Vermittlung der Basisrente („Rürup-Rente“) nicht vollumfänglich über die bestehenden Nachteile der Versicherung aufgeklärt wurde, kann die bislang eingezahlten Versicherungsbeiträge zurückverlangen. Dies wurde bereits durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt. Aufgrund der gesetzlichen Höchstverjährungsfrist darf der Vertrag jedoch nicht länger als 10 Jahre bestehen.

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Ausweg aus der Basisrente

holen Sie sich Ihre Versicherungsbeiträge zurück

Rürup Rente kündigen

Sie wollen sich von Ihrer Rürup-Rentenversicherung trennen? Ihre Rürup kündigen? Sie Fragen sich, ob die Rürup Rente sinnvoll ist? Wollen Ihre Rürup-Rente kündigen? Oder fragen sich, ob eine Auszahlung der Rürup Rente möglich ist?

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre eingezahlten Versicherungsprämien zurückzuholen.

Bei einer Kündigung der Rürup-Rentenversicherung kann der Vertrag vom Versicherer lediglich beitragsfrei gestellt werden. Die Zahlung eines Rückkaufswertes oder die Erstattung der bislang gezahlten Prämien an den Versicherungsnehmer erfolgt dagegen nicht.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie Sie als Versicherungsnehmer dennoch eine Rückabwicklung Ihres Vertrags und somit doch noch eine Rückzahlung der Versicherungsbeiträge erreichen – quasi "Ihre Rürup Rente kündigen" könne.

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Die Rückabwicklung von Rürup-Rentenversicherungen ist ein sehr spezielles und komplexes Rechtsgebiet und sollte nicht ohne anwaltlichen Beistand vorgenommen werden. Die Rechtsanwälte von Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB haben sich bereits seit vielen Jahren hierauf spezialisiert und vertreten ihre Mandanten erfolgreich deutschlandweit vor allen Landes- und Oberlandesgerichten.

Profitieren Sie von unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung. Gerne prüfen wir im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, ob eine realistische Chance besteht, Ihre Versicherungsbeiträge zum Beispiel im Rahmen einer Rückabwicklung zurückzuholen.

Falls Rechtsschutz besteht, ist die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich im vereinbarten Umfang einstandspflichtig, so dass für Sie keine Rechtsanwalts- oder Verfahrenskosten entstehen.

Wir haben die meist gestellten Fragen und Antworten, rund um die "Rückabwicklung der Basisrentenversicherung "Rürup" durch Schadensersatz "  hier für Sie zum Download zusammengestellt:

                         

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FAQ: Rückabwicklung der Basisrentenversicherung „Rürup“ durch Schadensersatz

                          

 


Entscheidend ist zunächst, wann Ihr Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.

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