Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Ludwigshafen im Lusanum

Verkehrsrecht: Ihr Rechtsanwalt in Ludwigshafen und Worms

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Spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht in Ludwigshafen und Worms

Arbeitsrechts Rechtsanwalt Thomas Schmit Ludwigshafen

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

THOMAS SCHMIT

Nach einem Verkehrsunfall geht der Ärger häufig mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners weiter, denn regelmäßig werden Schäden nicht anerkannt, oder Kürzungen vorgenommen,  obwohl der Unfallhergang völlig unstreitig ist. Egal ob Blech-, oder Personenschaden, das Einschalten eines spezialisierten Anwalts für Verkehrsrecht ist nach einem Unfall immer zu empfehlen. Denn so wird die Schadenregulierung kompetent begleitet und Sie können sich auf das Wesentliche konzentrieren.

Die Kosten des Rechtsanwalts für Verkehrsrecht zahlt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfalls immer der Unfallverursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherung, Ihnen entstehen bei uns also keinerlei Kosten.

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    Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte haben bereits etliche Verkehrsunfälle zur Zufriedenheit ihrer Mandanten abgewickelt und helfen auch Ihnen gerne dabei, Ihren tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen und notfalls gerichtlich durchzusetzen.

    Wir beraten und vertreten Sie darüber hinaus im Verkehrsrecht auch in folgenden Angelegenheiten:

    • Geltendmachung von Personen- und Sachschäden
    • Mängelgewährleistung beim Fahrzeugkauf
    • Ordnungswidrigkeitsverstöße
    • Verkehrsstrafrecht

    Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Ihnen zustehenden Ansprüche außergerichtlich beim Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu regulieren und falls erforderlich, gerichtlich durchzusetzen.

    Eine Übersicht zu den Rechtsgebieten finden Sie hier:

     

      Personen- und Sachschäden nach Verkehrsunfall

      Die Haftung ist klar, brauche ich einen Rechtsanwalt?

      Grundsätzlich ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen. Bei der Schadensregulierung gibt es viele Möglichkeiten und Punkte, die für Rechtsunkundige nicht ersichtlich sind. So stellt sich die Frage nach einer konkreten oder fiktiven Abrechnung, Nutzungsersatz oder Nutzungsausfall, Wertersatz, Erstattung der Gutachterkosten, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Kostenpauschale, Schadensersatz und vieles mehr.

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      Was kostet mich der Rechtsanwalt?

      Nichts! Die Kosten des Rechtsanwalts bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt immer der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung, Ihnen entstehen bei uns also keinerlei Kosten.

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      Brauche ich ein Gutachten?

      Sobald der Unfallschaden höher als 700 Euro liegt, darf der Geschädigte ein Kfz-Sachverständigengutachten einholen. Die hierfür anfallenden Kosten sind von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu übernehmen. Auf Grundlage des Gutachtens kann dann eine Regulierung erfolgen, da hierdurch die Sachschäden konkret beziffert werden.

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      Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?

      Nein! Bei der fiktiven Schadensabrechnung bekommen Sie u.a. die Reparaturkosten gemäß Gutachten (ohne MwSt.) erstattet, auch wenn Sie keine Reparatur vornehmen. So können Sie beispielsweise privat oder über Bekannte günstiger reparieren lassen und das restliche Geld behalten. Voraussetzung für die fiktive Schadensabrechnung ist jedoch, dass das Fahrzeug noch 6 Monate genutzt wird.

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      Bekomme ich Schmerzensgeld?

      Wenn Sie verkehrsunfallbedingt in der Gesundheit beeinträchtigt wurden, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgelds ist immer anhand des konkreten Einzelfalls zu ermitteln, starre Pauschalen gibt es nicht. Schmerzensgeld steht Ihnen bereits bei leichten Gesundheitsbeeinträchtigungen, wie z.B. Schleudertrauma oder HWS-Syndrom, zu. Es empfiehlt sich häufig, den Heilungsprozess zunächst abzuwarten, sodass alle individuellen Details für die Bezifferung des Schmerzensgelds berücksichtigt werden können.

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      Wann bekomme ich mein Geld?

      Die außergerichtliche Regulierung erfolgt meistens innerhalb von ca. 4 Wochen. Sollte jedoch eine gerichtliche Klärung erforderlich sein, sollten Sie mit einem Zeitraum von ca. 9 – 12 Monaten rechnen.

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      Mängel am gekauften Neu- oder Gebrauchtwagen

      Die Neuanschaffung eines Fahrzeugs ist regelmäßig mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Umso ärgerlicher ist es, wenn der neue oder gebrauchte Wagen Mängel aufweist, die Reparaturkosten verursachen.

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      Gebrauchtwagenkauf von privat

      Regelmäßig vereinbaren Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss, d.h. dass das Auto so gekauft wird, wie es der Käufer vor Ort vorgefunden hat. Sollten sich nach dem Kauf Mängel am Wagen zeigen, so hat der Käufer grundsätzlich keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.

      Doch Achtung: Wusste der Verkäufer schon beim Verkauf von vorhandenen Mängeln und hat diese dem Käufer nicht mitgeteilt, so handelte er arglistig und kann sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. In diesem Fall stehen dem Käufer also die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Häufig lässt sich durch ein Sachverständigengutachten beweisen, dass der Verkäufer schon beim Verkauf Kenntnis von den vorhandenen Mängeln haben musste.

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      Gebraucht- oder Neuwagenkauf vom Händler

      Anders als Privatpersonen können gewerbliche Händler die Gewährleistungsrechte des Käufers nicht kaufvertraglich ausschließen. Zeigen sich innerhalb von 6 Monate nach dem Kauf Mängel am Fahrzeug, so wird gemäß § 477 BGB vermutet, dass die Mängel schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren, so dass den Käufer keine Beweislast trifft.

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      Welche Rechte bei Mängeln?

      Wenn das Fahrzeug Mängel aufweist, über welche der Käufer vom Verkäufer zuvor nicht aufgeklärt wurde, hat der Käufer einen Nacherfüllungsanspruch. Falls der Verkäufer sich weigert, das Fahrzeug zu reparieren oder ein vergleichbares Fahrzeug zu liefern, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen.

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      Ordnungswidrigkeitenrecht

      Wann lohnt sich ein Anspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

      Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt oder haben eine rote Ampel überfahren? Dann kann es sich durchaus lohnen, den Bußgeldbescheid durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit tatsächlich begangen haben, muss diese Ihnen formell rechtmäßig nachgewiesen werden.

      Erfahrungsgemäß ist jedoch eine Vielzahl der Bußgeldbescheide fehlerhaft und damit angreifbar!

      Dies kann dabei an mehreren Faktoren liegen, z.B. aufgrund eines fehlerhaften Messvorgangs oder sonstigen formellen Fehlern.

      Insbesondere wenn es um einen Punkteeintrag im Fahreignungsregister oder sogar um die Verhängung eines Fahrverbots geht, sollten Sie daher juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Aktensicht und fundierter Prüfung können unsere Anwälte für Verkehrsrecht einschätzen, ob sich eine Verteidigung gegen die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit lohnt und ein Verfahren Erfolgsaussichten hat.

      Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung erfolgen. Also zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.

      Gerne verteidigen wir Sie gegenüber der jeweiligen Verwaltungsbehörde oder Gericht.

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      Wer zahlt die Kosten der anwaltlichen Vertretung?

      Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, deckt diese grundsätzlich die für die Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid anfallenden Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten. Gerne können wir die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie übernehmen.

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