Rechtsanwalt für Versicherungsrecht Ludwigshafen im Lusanum

Versicherungsrecht: Ihr Rechtsanwalt in Ludwigshafen

Aus

Spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht im Lusanum in Ludwigshafen

Arbeitsrechts Rechtsanwalt Thomas Schmit Ludwigshafen

Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

THOMAS SCHMIT

Wir unterstützen unsere Mandanten bei jeglichen Regulierungsstreitigkeiten mit Versicherern. Egal ob Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Beratungs- und Informationspflichten, die Rückabwicklung von kapitalbildenden Renten- und Lebensversicherungen, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder Risikoversicherung. Wir, Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht, helfen Ihnen gerne die Ihnen tatsächlich zustehenden Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.

„Kann ich die Rürup Rente kündigen und auszahlen lassen?“, „Wann wird die Rürup ausgezahlt?, „Was versteht man unter einem Rückkaufwert“?“ oder „Wie sinnvoll ist eine Rürup?“ solche und ähnliche Fragen erreichen uns immer wieder. Diese Fragen können nicht pauschal beantwortet werden. Wir geben Ihnen einen kurzen Einblick in die Rückabwicklung von Versicherungen durch Schadenersatz oder die Rückabwicklung von Versicherungen durch Widerspruch. Mehr Informationen und Antworten finden Sie in unseren FAQ, welche wir Ihnen zum Download zur Verfügung stellen.

weniger Infos
An

Rückabwicklung von Versicherungen durch Schadensersatz

Innerhalb des Versicherungsrechts haben sich unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Beratungs- und Informationspflichten gegenüber Versicherungsmaklern und -vertretern spezialisiert. Vor allem bei der Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten wie z.B. der Basisrentenversicherung (Rürup Rente) wurden Versicherungsnehmer häufig nicht ausreichend aufgeklärt. Entsprechend wurden unpassende oder unwirtschaftliche Produkte vermittelt, die die Versicherungsnehmer so eigentlich nie haben wollten. In der Rechtsfolge stehen ihm daher Schadensersatzansprüche nach §§ 6 Abs. 5, 63 VVG zu, welche regelmäßig zur Rückabwicklung der Versicherung führen.


Erfahren Sie hier mehr zur "Rürup Rente kündigen" >>

 

Wir haben die meist gestellten Fragen und Antworten, rund um die "Rückabwicklung der Basisrentenversicherung "Rürup" durch Schadensersatz ", hier für Sie zum Download zusammengestellt:

                                                                       

            

pdf

            
            

FAQ: Rückabwicklung der Basisrentenversicherung „Rürup“ durch Schadensersatz

            

Weitere Leistungen im Versicherungsrecht

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten als spezialisierte Anwälte für Versicherungsrecht bei jeglichen Regulierungsstreitigkeiten mit Versicherern, beispielsweise bei

Schadensregulierung mit Ihrer:    

  • Hausratsversicherung,    
  • Gebäudeversicherung,    
  • Brandversicherung,
  • Betriebsschließungsversicherung, 
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Leider werden regelmäßig Schäden von den Versicherern nicht anerkannt und Zahlungen zu Unrecht verweigert. Dies erfolgt zumeist unter Verweis auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen, weshalb eine Prüfung der Ablehnung durch einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in den meisten Fällen sinnvoll ist.

Erfahrungsgemäß sind viele der Ablehnungen unwirksam, da der Sachverhalt entweder falsch subsumiert wurde oder die zugrundeliegende vertragliche Ausschlussklausel unwirksam ist. Bedauerlicherweise gehört die Verweigerungshaltung und Hinhaltetaktik der Versicherer mittlerweile zum guten Ton.

Daher helfen wir Ihnen gerne mit all unserer Expertise, die Einstandspflicht Ihrer Versicherung zu prüfen und die sich ergebenden Ansprüche deutschlandweit geltend zu machen und durchzusetzen.

Kostenlose Erstberatung >>

Kostenlose Erstprüfung meiner Unterlagen >> 

Aktuelles im Versicherungsrecht

Überhöhte PKV Beiträge der letzten 10 Jahre zurückholen

So gut wie jedes Jahr erhöhen die Versicherer die Beiträge für die private Krankenversicherung. Die Erhöhungen werden dabei häufig kaum bzw. mit pauschalen Standardfloskeln wie z.B. höheren Kosten im Gesundheitswesen oder der aktuellen Nullzinspolitik begründet.

Dies müssen Sie sich jedoch nicht gefallen lassen!

Mit Sensationsurteil vom 16. Dezember 2020 – IV ZR 294/19 entschied der Bundesgerichtshof, dass die jährlichen Beitragserhöhungen ausführlich begründet werden müssen. Die Gründe für eine Erhöhung stehen dabei nicht im freien Ermessen der Versicherer, sondern sind größtenteils gesetzlich normiert. Ohne ausführliche und zulässige Begründung sind die Beitragserhöhungen unwirksam und die Versicherungsnehmer können den überhöhten Teil der Versicherungsbeiträge zurückverlangen.

Die Rückforderungen sind im Rahmen der gesetzlichen Verjährungshöchstfrist für die letzten 10 Jahre möglich.

An das Urteil des BGH schlossen sich bereits zahlreiche Gerichte an. So konnten Versicherungsnehmer vor kurzem bereits z.B. die Allianz, Axa, Barmenia, DKV und Debeka erfolgreich auf Rückzahlung der unzulässig erhöhten Beiträge verklagen, vgl. Landgericht Frankfurt, Urteil vom 16.04.2020, Aktenzeichen 2-23 O 198/19; Landgericht Bonn, Urteil vom 02.09.2020, Aktenzeichen 9 O 396/17.

Gerne prüfen wir, ob auch Ihnen ein Rückzahlungsanspruch gegen Ihren Versicherer zustehet. Die Erstprüfung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Kostenlose Erstberatung >>

Kostenlose Erstprüfung meiner Unterlagen >> 

Betriebsschließungsversicherung Corona

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie mussten einige Betriebe vieler Branchen ihre gewerbliche Tätigkeit gemäß entsprechenden Verordnungen einstellen. Genau für diesen Fall hatten die Unternehmer eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, um die oft hohen finanziellen Einbußen zumindest etwas abfedern zu können.

Entsprechend ist der Schock für die Versicherungsnehmer groß, denn in vielen Fällen verweigert die Betriebsschließungsversicherung die Zahlung. Dabei beruft sie sich auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen, in welchen oft genauestens geregelt ist, für welche Krankheiten oder Erreger der Versicherungsschutz greift. Da der Coronavirus jedoch erst im Jahr 2020 bekannt wurde, ist er in den meisten Vertragsbedingungen nicht als Erreger enthalten, worauf sich die Versicherer häufig berufen.

Wie jedoch bereits zahlreiche Gerichte feststellten, sind die vertraglichen Klauseln häufig unwirksam, weshalb der Versicherer die vertraglich vereinbarte Entschädigung an den Versicherungsnehmer zu zahlen hat, so z.B. Landgericht Mannheim, Urteil vom 29.04.2020, Aktenzeichen 11 O 66/20; Landgericht München I, Urteil vom 01.10.2020, Aktenzeichen 12 O 5895/20.

Wenn die Versicherung auch Ihnen gegenüber die Zahlung verweigert, obwohl Ihr Betrieb schließen musste, dann kontaktieren Sie uns! Gerne prüfen wir den zugrundeliegenden Versicherungsvertrag und machen Ihre Ansprüche bei Erfolgsaussicht geltend. Eine gerichtliche Vertretung durch uns ist deutschlandweit möglich.

Kostenlose Erstberatung >>

Kostenlose Erstprüfung meiner Unterlagen >> 

Widerrufsjoker Lebensversicherung

Sie wollen Ihre Lebensversicherung kündigen? In diesem Fall wird Ihnen vom Versicherer lediglich der sog. Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser ist häufig geringer als die bislang von Ihnen gezahlten Versicherungsprämien und deshalb entsprechend unattraktiv.

Besser sieht es aus, wenn Sie die Versicherung nicht kündigen, sondern widerrufen.

Bei einer Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung durch Widerruf erhalten Sie nämlich alle bis dato gezahlten Versicherungsprämien verzinst zurückgezahlt. Auch die bereits verauslagten Vermittlungs- und Verwaltungskosten werden Ihnen erstattet. Im Ergebnis erhalten Sie demnach deutlich mehr als im Kündigungsfall.

Ein Widerruf der Lebensversicherung ist heute noch möglich, wenn Sie vom Versicherer in Ihren Vertragsunterlagen nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden, so der BGH mit Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11; Urteil vom 29.07.2015, Az. IV ZR 384/14.

Weitere Voraussetzung ist, dass Ihre Versicherung zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen wurde.

In der Vergangenheit konnten wir so bereits zahlreiche Verträge zum Vorteil unserer Mandanten rückabwickeln und diesen so zu einem erheblichen finanziellen Mehrwert verhelfen.

Ein Beispiel aus unserer Kanzlei:

Rückkaufswert: 19.755,37 EUR
Erstattung durch Widerruf: 26.468,19 EUR
Mehrwert für Mandant:   6.712,82 EUR

Ein Widerruf ist auch noch möglich, wenn die Lebensversicherung bereits gekündigt wurde.

Auch ist ein Widerruf gegen Rentenversicherungen (Basisrentenversicherung) möglich. Erfahren Sie hier mehr >> 

Profitieren Sie von unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung!

Gerne prüfen unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht kostenlos und unverbindlich, ob ein Widerruf auch gegen Ihre Lebensversicherung möglich ist.

Kostenlose Erstberatung >>

Kostenlose Erstprüfung meiner Unterlagen >>